Neue Einschränkungen im Sportbetrieb

Aufgrund der Corona-Situation in unserem Kreis gilt ab Montag, 23.08.2021 für alle Sportstunden in der Halle die 3G-Regel. Dies entspricht der Vorgabe der Hessischen Landesregierung sowie des Landkreis Bergstraße.

Daraus folgt, dass nur Personen, die vollständig geimpft, genesen oder geteste sind (Test nicht älter als 48 Stunden) am Sportbetrieb in der Halle teilnehmen dürfen. Die Trainer/Übungsleiter sind verpflichtet, den 3G-Status der Teilnehmer zu kontrollieren. Kann kein Nachweis erbracht, kann leider keine Teilnahme erfolgen.

Dies gilt bis Änderungen in der Verordnung erfolgen.

Der Vorstand